Stand: 27.09.2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Teilnahme an Fotoworkshops und Fotoreisen von Top-Photo.
1.2 Vertragspartner ist Wolfgang Herzog Fotografie entsprechend den Angaben im Impressum der Website top-photo.at.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich für Fotoworkshops und Fotoreisen. Für den Erwerb von Prints, Kalendern, digitalen Produkten oder sonstigen Waren können gesonderte Bedingungen gelten.
1.4 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung dieser AGB. Die konkreten Leistungsbestandteile, Termine, Preise und sonstigen Angebotsdetails ergeben sich ergänzend aus der jeweiligen Angebots- bzw. Buchungsseite.
2. Gegenstand der Leistung
2.1 Gegenstand des Vertrags sind ausschließlich die im jeweiligen Angebot beschriebenen fotografischen Workshop-, Coaching- und Betreuungsleistungen.
2.2 Beförderung, Unterkunft und Verpflegung sind nicht Bestandteil der Leistung von Top-Photo. Die Bezeichnung „Fotoreise“ beschreibt einen mehrtägigen Fotoworkshop an verschiedenen fotografischen Locations und beinhaltet für sich genommen keine Reiseleistungen wie Beförderung oder Unterkunft.
2.3 An- und Abreise sowie die Mobilität während des Workshops organisieren die Teilnehmer eigenverantwortlich. Top-Photo schuldet keine Beförderungsleistung. Fahrgemeinschaften oder gemeinsame Fahrten erfolgen ausschließlich aufgrund privater Vereinbarung der Beteiligten und auf eigene Verantwortung.
2.4 Top-Photo kann aufgrund vorhandener Ortskenntnisse unverbindlich auf öffentlich zugängliche Angebote von Beherbergungsbetrieben, Gastronomie oder anderen Drittanbietern hinweisen. Buchung, Reservierung oder Vermittlung dieser Leistungen durch Top-Photo erfolgen nicht. Ein Vertrag über solche Leistungen kommt ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Drittanbieter zustande.
2.5 Ein bestimmter fotografischer Erfolg oder eine bestimmte Fotoausbeute werden nicht geschuldet. Insbesondere können bestimmte Licht-, Wetter- oder Naturbedingungen nicht garantiert werden. Programmpunkte oder Locations können geändert, ersetzt oder ausgelassen werden, wenn äußere Umstände ihre Durchführung unmöglich, unsicher oder für den fotografischen Zweck nicht sinnvoll machen. Dies gilt insbesondere bei Wetterereignissen, Straßensperren, behördlichen Maßnahmen, Veranstaltungen, außergewöhnlichem Besucheraufkommen oder vergleichbaren Umständen.
3. Information und Buchung
3.1 Die wesentlichen Informationen zum jeweiligen Angebot werden auf der Website oder der jeweiligen Buchungsseite dargestellt. Detaillierte organisatorische Informationen, insbesondere Treffpunkte und konkrete Abläufe, können gebuchten Teilnehmern gesondert übermittelt werden.
3.2 Soweit für die Buchung oder den Zugriff auf Teilnehmerinformationen ein Kundenkonto erforderlich ist, sind die abgefragten Angaben vollständig und richtig anzugeben.
3.3 Die Darstellung eines Workshops auf der Website stellt noch keine Zusage eines Teilnahmeplatzes dar. Mit der Buchung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Buchung durch Top-Photo zustande.
3.4 Ist für das jeweilige Angebot eine Anzahlung vorgesehen, kann Top-Photo die Annahme der Buchung und damit die endgültige Reservierung des Teilnahmeplatzes vom fristgerechten Eingang dieser Anzahlung abhängig machen. Eine vorläufige Vormerkung begründet noch keinen Anspruch auf einen Teilnahmeplatz und kann zeitlich begrenzt werden.
3.5 Bei begrenzter Teilnehmerzahl besteht nach Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl kein Anspruch auf Teilnahme.
4. Preise und Zahlung
4.1 Es gilt der beim jeweiligen Angebot ausgewiesene Preis.
4.2 Zahlungsart, Fälligkeit einer allfälligen Anzahlung und Fälligkeit des Restbetrags ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Buchungsbestätigung.
4.3 Nicht im ausdrücklich beschriebenen Leistungsumfang enthaltene Kosten trägt der Teilnehmer selbst. Dies betrifft insbesondere An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung, Eintrittsgelder, Parkgebühren sowie persönliche Ausgaben, sofern beim konkreten Angebot nichts anderes angegeben ist.
5. Mindestteilnehmerzahl
5.1 Top-Photo kann für einzelne Workshops eine Mindestteilnehmerzahl festlegen. Diese wird beim jeweiligen Angebot bekannt gegeben.
5.2 Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Top-Photo den Workshop absagen. Bereits für den Workshop an Top-Photo geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.
5.3 Weitergehende Kosten des Teilnehmers, insbesondere für selbst gebuchte Unterkunft oder Anreise, werden von Top-Photo nicht übernommen, soweit gesetzlich zulässig. Teilnehmer sollten daher bei selbst gebuchten Fremdleistungen auf geeignete Storno- beziehungsweise Umbuchungsmöglichkeiten achten.
6. Absage durch Top-Photo
6.1 Top-Photo kann einen Workshop aus wichtigem Grund absagen, insbesondere bei Erkrankung oder Ausfall des Workshop-Leiters, Nichterreichen einer bekannt gegebenen Mindestteilnehmerzahl oder Umständen, die eine verantwortbare Durchführung unmöglich machen.
6.2 Kann kein geeigneter Ersatztermin angeboten oder vereinbart werden, werden die für den betroffenen Workshop an Top-Photo geleisteten Teilnahmegebühren vollständig zurückerstattet.
6.3 Ansprüche aufgrund selbstständig abgeschlossener Verträge mit Drittanbietern richten sich ausschließlich nach dem jeweiligen Vertragsverhältnis des Teilnehmers mit diesem Anbieter.
7. Rücktritt und Stornierung durch Teilnehmer
7.1 Eine Stornierung ist Top-Photo in Textform mitzuteilen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs.
7.2 Die für das konkrete Angebot geltenden Stornobedingungen und etwaige Stornogebühren werden dem Teilnehmer vor Abschluss der Buchung bekannt gegeben.
7.3 Soweit ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, bleibt dieses unberührt.
7.4 Für Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, bei denen für die Vertragserfüllung ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist, besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Soweit ein von Top-Photo angebotener termingebundener Fotoworkshop oder eine Fotoreise diese gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, findet diese Ausnahme Anwendung.
7.5 Ein nicht in Anspruch genommener Workshop oder ein verspätetes Erscheinen begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung, soweit die Nichtteilnahme aus der Sphäre des Teilnehmers stammt und keine zwingende gesetzliche Regelung entgegensteht.
8. Ersatzteilnehmer
8.1 Kann ein Teilnehmer nicht teilnehmen, kann nach vorheriger Abstimmung mit Top-Photo eine geeignete Ersatzperson benannt werden, sofern organisatorische, persönliche oder sonstige sachliche Gründe nicht entgegenstehen.
8.2 Die Ersatzperson muss sämtliche für die Teilnahme geltenden Voraussetzungen erfüllen.
9. Änderungen des Ablaufs
9.1 Die auf der Website oder in Teilnehmerinformationen dargestellten Tagesabläufe und Locations dienen der Planung, stellen jedoch keine Garantie dar, dass jede einzelne Location zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgesucht wird.
9.2 Top-Photo ist berechtigt, Ablauf, Reihenfolge, Treffpunkte und Locations angemessen anzupassen, wenn dies aufgrund von Wetter, Lichtverhältnissen, Sicherheit, Verkehrsbedingungen, Straßensperren, Veranstaltungen, behördlichen Vorgaben oder aus vergleichbaren organisatorischen oder fotografischen Gründen sinnvoll oder erforderlich ist.
9.3 Bei solchen Änderungen wird nach Möglichkeit eine fotografisch sinnvolle Alternative angeboten.
10. Wetter und Naturbedingungen
10.1 Fotoworkshops können auch bei nicht idealen Wetterbedingungen stattfinden. Bewölkung, Regen, Nebel, Schneefall, fehlender Sonnenauf- oder -untergang oder andere natürliche Bedingungen stellen für sich genommen keinen Leistungsmangel dar.
10.2 Bei objektiv gefährlichen Bedingungen kann das Programm geändert, unterbrochen oder – falls eine verantwortbare Durchführung nicht möglich ist – abgesagt werden.
11. Körperliche Voraussetzungen und Mobilität
11.1 Outdoor-Fotografie kann längeres Gehen, Steigungen, unebenen oder rutschigen Untergrund, längeres Stehen sowie das Tragen der eigenen Fotoausrüstung erfordern.
11.2 Teilnehmer sind verpflichtet, vor der Buchung selbst einzuschätzen, ob sie den im Angebot beschriebenen körperlichen Anforderungen gewachsen sind.
11.3 Bestehen Mobilitätseinschränkungen oder andere Umstände, die die sichere Teilnahme beeinträchtigen könnten, ist dies vor der Buchung mit Top-Photo abzuklären. Top-Photo prüft dann, ob eine Teilnahme unter den konkreten Bedingungen sinnvoll und verantwortbar möglich ist.
11.4 Top-Photo schuldet keine barrierefreie Durchführung, sofern dies nicht ausdrücklich beim jeweiligen Angebot zugesagt wurde.
12. Gesundheit und gesundheitliche Eigenverantwortung
12.1 Jeder Teilnehmer nimmt grundsätzlich in eigener gesundheitlicher Verantwortung teil.
12.2 Personen mit Erkrankungen, Allergien oder sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen, die während eines Outdoor-Workshops zu einer akuten Gefährdung führen können, müssen eigenverantwortlich prüfen, ob eine Teilnahme medizinisch vertretbar ist.
12.3 Bestehen Zweifel an der gesundheitlichen Eignung, sollte vor der Teilnahme ärztlicher Rat eingeholt werden.
12.4 Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, persönlich benötigte Medikamente und medizinische Hilfsmittel in ausreichender Menge mitzuführen.
12.5 Besteht die Möglichkeit eines akuten medizinischen Notfalls, bei dem eine persönliche Notfallmedikation benötigt werden könnte, muss diese während des Workshops für den Teilnehmer erreichbar sein. Soweit es für eine wirksame Hilfeleistung im Notfall erforderlich sein kann, soll Top-Photo vor Beginn des Workshops über die wesentlichen notwendigen Informationen und insbesondere darüber informiert werden, wo die persönliche Notfallmedikation aufbewahrt wird.
12.6 Top-Photo übernimmt keine medizinische Betreuung und ersetzt weder ärztliche Beratung noch medizinisch geschultes Personal. Im Notfall werden nach Möglichkeit die üblichen Rettungsmaßnahmen veranlasst.
13. Sicherheit im Gelände
13.1 Anweisungen des Workshop-Leiters, die der Sicherheit der Gruppe dienen, sind zu beachten.
13.2 Teilnehmer dürfen sich nicht eigenmächtig in offensichtlich gefährliche Bereiche begeben, nur um eine bestimmte Aufnahme oder Perspektive zu erreichen.
13.3 Insbesondere an Gewässern, Steilhängen, Straßen, Felskanten, bei Eis, Schnee, Dunkelheit oder schwierigem Gelände ist erhöhte Eigenverantwortung erforderlich.
13.4 Der Workshop-Leiter kann einen Programmpunkt abbrechen oder einen Teilnehmer von einer konkreten Aktivität ausschließen, wenn andernfalls eine erhebliche Gefahr für den Teilnehmer oder andere Personen besteht.
14. Kleidung und persönliche Ausrüstung
14.1 Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, der Witterung und dem Gelände entsprechende Kleidung, geeignetes Schuhwerk und die im Angebot bezeichnete persönliche Ausrüstung mitzuführen.
14.2 Fehlt eine für die sichere Teilnahme notwendige Ausrüstung, kann Top-Photo die Teilnahme an einzelnen Programmpunkten verweigern.
15. Fotoausrüstung
15.1 Die persönliche Foto-, Computer- und sonstige technische Ausrüstung bleibt während des gesamten Workshops in der Verantwortung des Teilnehmers.
15.2 Top-Photo haftet für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Ausrüstung nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
15.3 Teilnehmer sollten ihre Ausrüstung den jeweiligen Bedingungen entsprechend schützen und gegebenenfalls selbst versichern.
16. Lernerfolg und fotografisches Ergebnis
16.1 Top-Photo vermittelt fotografisches Wissen, praktische Unterstützung und individuelle Hilfestellung im Rahmen des jeweiligen Angebots.
16.2 Ein bestimmter Lernerfolg, eine bestimmte Anzahl gelungener Fotografien, bestimmte Motive oder eine wirtschaftliche Verwertbarkeit entstandener Bilder werden nicht garantiert.
17. Verhalten in der Gruppe
17.1 Von allen Teilnehmern wird ein respektvoller Umgang mit anderen Teilnehmern, dem Workshop-Leiter, Dritten, Natur und fremdem Eigentum erwartet.
17.2 Bei schwerwiegendem oder wiederholtem Verhalten, das die Sicherheit, Rechte anderer Personen oder die ordnungsgemäße Durchführung erheblich beeinträchtigt, kann ein Teilnehmer nach vorheriger Ermahnung von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Bei unmittelbar gefährlichem oder unzumutbarem Verhalten kann ein Ausschluss ohne vorherige Ermahnung erfolgen.
17.3 Gesetzliche Ansprüche der Beteiligten bleiben davon unberührt.
18. Alkohol und beeinträchtigende Substanzen
18.1 Eine Teilnahme unter einer Beeinträchtigung, die eine sichere Durchführung gefährdet, ist nicht zulässig.
18.2 Top-Photo kann einen erkennbar nicht sicher teilnahmefähigen Teilnehmer von einzelnen Programmpunkten oder vom Workshop ausschließen, soweit dies zum Schutz der betroffenen Person oder anderer erforderlich ist.
19. Beförderung und Fahrzeuge
19.1 Beförderungsleistungen sind nicht Bestandteil des Workshopvertrags. Ergänzend gelten die Regelungen der Kapitel 2 und 21.
19.2 Benutzen Teilnehmer eigene Fahrzeuge, tragen sie die Verantwortung für Fahrzeug, Fahrberechtigung, Versicherung, Betriebskosten und Einhaltung der Verkehrsregeln selbst.
19.3 Werden von Teilnehmern privat Fahrgemeinschaften gebildet, entsteht dadurch keine Beförderungsverpflichtung von Top-Photo.
20. Unterkunft, Verpflegung und Drittanbieter
20.1 Unterkunft und Verpflegung werden von den Teilnehmern eigenständig ausgewählt und gebucht, sofern das konkrete Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
20.2 Top-Photo kann aufgrund vorhandener Ortskenntnisse unverbindlich auf öffentlich zugängliche Angebote von Beherbergungsbetrieben, Gastronomie oder anderen Drittanbietern hinweisen. Top-Photo nimmt für solche Leistungen keine Buchung oder Reservierung vor, vereinnahmt dafür keine Zahlungen und erhält dafür keine Vermittlungsprovision. Der jeweilige Vertrag wird ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem von ihm selbst gewählten Drittanbieter geschlossen.
20.3 Besondere Anforderungen an Unterkunft oder Verpflegung – beispielsweise vegane Verpflegung, Allergikerangebote oder besondere Komfortwünsche – sind vom Teilnehmer unmittelbar mit dem gewählten Anbieter zu klären.
21. Keine Pauschalreise / keine Reisevermittlung
21.1 Gegenstand des Vertrags mit Top-Photo ist die fotografische Workshopleistung. Top-Photo bietet im Rahmen dieser Verträge insbesondere keine Unterkunft und keine Personenbeförderung als Bestandteil eines Gesamtpakets an.
21.2 Verträge über Unterkunft, Beförderung, Gastronomie oder sonstige Leistungen Dritter werden vom Teilnehmer selbst und unmittelbar mit dem jeweiligen Anbieter geschlossen.
21.3 Top-Photo nimmt für diese Leistungen keine Buchung im Namen des Teilnehmers vor und vereinnahmt dafür keine Entgelte.
21.4 Die Bezeichnung „Fotoreise“ bezeichnet die Durchführung eines mehrtägigen Fotoworkshops an unterschiedlichen Locations und soll keine Pauschalreise oder Vermittlung von Reiseleistungen kennzeichnen.
22. Haftung
22.1 Top-Photo haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie in jenen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.
22.2 Eine Haftungsbeschränkung gilt insbesondere nicht für Personenschäden, soweit ein Ausschluss oder eine Beschränkung gesetzlich unzulässig wäre.
22.3 Die Teilnahme an Outdoor-Aktivitäten beinhaltet naturgemäß Risiken, die trotz sorgfältiger Planung nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Die Verpflichtung von Top-Photo zu angemessenen Sicherheitsmaßnahmen bleibt davon unberührt.
22.4 Teilnehmer bleiben für ihr eigenes Verhalten, ihre persönlichen Gegenstände und die Beachtung erkennbarer Gefahren verantwortlich.
22.5 Die in diesen AGB geregelte Eigenverantwortung der Teilnehmer lässt gesetzliche Sorgfalts-, Schutz- und Verkehrssicherungspflichten von Top-Photo unberührt.
22.6 Für Leistungen selbstständig beauftragter Drittanbieter haftet Top-Photo nicht, soweit Top-Photo für deren Verhalten nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen einzustehen hat.
23. Außergewöhnliche Umstände
23.1 Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Top-Photo – insbesondere schwere Unwetter, Naturereignisse, behördliche Sperren oder Verbote sowie vergleichbare außergewöhnliche Umstände – können Änderungen oder die Absage eines Workshops erforderlich machen.
23.2 Top-Photo wird in solchen Fällen nach Möglichkeit zunächst prüfen, ob eine zumutbare Änderung des Programms oder ein Ersatztermin möglich ist.
23.3 Muss der Workshop aufgrund solcher Umstände vollständig abgesagt werden und kommt kein Ersatztermin zustande, gelten hinsichtlich der an Top-Photo geleisteten Teilnahmegebühren die Regelungen des Kapitels 6 entsprechend.
23.4 Zwingende gesetzliche Ansprüche der Teilnehmer bleiben unberührt.
24. Urheberrechte und Verwendung eigener Aufnahmen
24.1 Die vom Teilnehmer während eines Workshops selbst erstellten Fotografien verbleiben hinsichtlich der daran bestehenden Rechte grundsätzlich beim jeweiligen Teilnehmer.
24.2 Workshopunterlagen, Präsentationen, Skripten, Aufgabenstellungen und sonstige von Top-Photo bereitgestellte Lehrmaterialien dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht vervielfältigt, veröffentlicht, weiterverkauft oder für eigene kommerzielle Schulungsangebote verwendet werden, soweit dies über die gesetzlich zulässige Nutzung hinausgeht.
25. Foto- und Videoaufnahmen während des Workshops
25.1 Eine Veröffentlichung erkennbarer Aufnahmen von Teilnehmern durch Top-Photo zu Werbe-, Website- oder Social-Media-Zwecken erfolgt nicht allein aufgrund der Buchung des Workshops.
25.2 Soweit eine solche Verwendung vorgesehen ist, wird eine dafür erforderliche Einwilligung gesondert eingeholt.
25.3 Eine verweigerte Einwilligung in Werbeaufnahmen hat keinen Einfluss auf die Teilnahme am Workshop.
26. Datenschutz, Schlussbestimmungen und Kontakt
26.1 Personenbezogene Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Top-Photo.
26.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben davon unberührt.
26.3 Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen, insbesondere zwingende Bestimmungen des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
26.4 Für Fragen zur Buchung, Durchführung oder zu diesen AGB gelten die auf der Website beziehungsweise im Impressum veröffentlichten Kontaktdaten.
